interne Verweise§ 3 BinSchAbfÜbkAG Vereinbarungen über gemeinsam zu nutzende Annahmestellen ... gemeinsam zu nutzende Annahmestellen und deren Art und Umfang treffen, und zwar 1. nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b verpflichtete Betreiber von Umschlagsanlagen sowie im Falle flüssiger Ladung die diese ... nutzenden Befrachter hinsichtlich der Annahme von Dämpfen; 2. nach § 2 Absatz 2 verpflichtete Betreiber von Häfen hinsichtlich der Annahme von Slops und übrigem ...
§ 4 BinSchAbfÜbkAG Bedarfsplan für gemeinsam zu nutzende Annahmestellen ... werden, sind von folgenden Verpflichtungen befreit: 1. Annahmestellen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b für Dämpfe zu errichten und zu betreiben, sofern die im Bedarfsplan ausgewiesenen ... Annahmestellen der Annahme von Dämpfen dienen, 2. Annahmestellen nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 für Slops und übrigen Sonderabfall zu errichten und zu betreiben, sofern die im ...
§ 22 BinSchAbfÜbkAG Bußgeldvorschriften ... Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Absatz 1, 2, 3 Satz 1, Absatz 4 oder 5 Satz 1 , jeweils auch in Verbindung mit Absatz 6, eine Annahmestelle nicht betreibt, 2. ...
§ 23 BinSchAbfÜbkAG Übergangsbestimmungen ... Annahmestellen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b sind gemäß den Übergangsbestimmungen nach Artikel 11.01 der Anlage 2 zum ...
§ 24 BinSchAbfÜbkAG Zeitliche Anwendungsvorschrift ... wie folgt anzuwenden: 1. in Bezug auf die Bestimmungen zu Dämpfen a) § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b in Verbindung mit Satz 3, Absatz 6, 7 und 9 , b) § 3 Absatz 1 Nummer 1, c) § 4 Absatz 2 Nummer 2, Absatz 5 ...
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