Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 15.11.2018 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 3 - Lufttüchtigkeitsforderungen für Luftfahrtgerät (2. DV LuftGerPV)

V. v. 03.02.2000 BAnz. S. 4897; aufgehoben durch § 2 V. v. 05.11.2018 BAnz AT 15.11.2018 V1
Geltung ab 24.03.2000; FNA: 96-1-40-2 Luftverkehr
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§ 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. März 2000.



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