Artikel 7 - Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (2. BEEGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 7 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. September 2021 in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b tritt mit Wirkung vom 28. Mai 2020 in Kraft.

(3) Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe d tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.



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