Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit kann den Wortlaut des
Umweltschadensgesetzes in der vom 1. September 2021 an geltenden Fassung, den Wortlaut des
Geodatenzugangsgesetzes in der vom 4. März 2021 an geltenden Fassung und den Wortlaut des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der vom 4. März 2021 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
B. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 540
B. v. 05.03.2021 BGBl. I S. 346