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§ 2 - Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung nach § 3 Abs. 6 der besonderen Bestimmungen zur Einführung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes im Einigungsvertrag (GewRSBGEÜV k.a.Abk.)

V. v. 04.10.1990 BGBl. I S. 2158
Geltung ab 14.10.1990; FNA: 105-3-3 Herstellung der Einheit Deutschlands

§ 2



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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