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Artikel 3 - Gesetz zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VersStrRVG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Postdienstleistungsverordnung


Artikel 3 ändert mWv. 18. März 2021 PDLV § 10

Die Postdienstleistungsverordnung vom 21. August 2001 (BGBl. I S. 2178), die durch Artikel 170 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 10 wie folgt gefasst:

§ 10 (weggefallen)".

2.
§ 10 wird aufgehoben.

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