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Zitierungen von § 8 GEIG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 GEIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GEIG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 GEIG Lade- und Leitungsinfrastruktur im Quartier
... oder Ladepunkten treffen, um die jeweiligen Anforderungen nach den §§ 6 bis 10 zu erfüllen. Gegenstand von Vereinbarungen nach Satz 1 können ...
§ 14 GEIG Ausnahmen
... Gesamtkosten der größeren Renovierung des Gebäudes überschreiten, sind die §§ 8 bis 10 nicht anzuwenden. (2) Öffentliche Gebäude, die gemäß der ... ist, bereits vergleichbaren Anforderungen unterliegen, sind von der Anwendung der §§ 6 bis 10 ...
§ 15 GEIG Bußgeldvorschriften
... handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen § 6 oder § 8 nicht dafür sorgt, dass jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
Artikel 7 GModGEG Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
... Stellplätze und einer Ladeleistung von 2,2 Kilowatt entspricht." 7. Die §§ 8 und 9 werden durch die folgenden §§ 8 und 9 ersetzt: „§ 8 ... 2,2 Kilowatt entspricht." 7. Die §§ 8 und 9 werden durch die folgenden §§ 8 und 9 ersetzt: „§ 8 Größere Renovierung bestehender ... §§ 8 und 9 werden durch die folgenden §§ 8 und 9 ersetzt: „ § 8 Größere Renovierung bestehender Wohngebäude mit mehr als drei Stellplätzen ... bereits vergleichbaren Anforderungen unterliegen, sind von der Anwendung der §§ 6 bis 10 ausgenommen. (3) Die §§ 6 bis 10 sind nicht anzuwenden, sofern ... sind von der Anwendung der §§ 6 bis 10 ausgenommen. (3) Die §§ 6 bis 10 sind nicht anzuwenden, sofern für ein Gebäude die erforderliche Ladeinfrastruktur ... 1 oder Absatz 2 Nummer 1, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, den §§ 8 , 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder § 10 Absatz 1 Satz 2 oder ... 18. März 2021 und bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 erfolgt ist, sind die §§ 6 bis 9 in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 geltenden Fassung anzuwenden. Die Sätze 1 ...
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