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Zitierungen von § 9 GEIG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 GEIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GEIG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 GEIG Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen
... vorzulegen ist. (3) Absatz 2 kann auch in den Fällen des § 7 Nummer 2, des § 9 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 2 angewendet ...
§ 12 GEIG Lade- und Leitungsinfrastruktur im Quartier
... oder Ladepunkten treffen, um die jeweiligen Anforderungen nach den §§ 6 bis 10 zu erfüllen. Gegenstand von Vereinbarungen nach Satz 1 können ...
§ 14 GEIG Ausnahmen
... der größeren Renovierung des Gebäudes überschreiten, sind die §§ 8 bis 10 nicht anzuwenden. (2) Öffentliche Gebäude, die gemäß der ... ist, bereits vergleichbaren Anforderungen unterliegen, sind von der Anwendung der §§ 6 bis 10 ...
§ 15 GEIG Bußgeldvorschriften
... ausgestattet und mindestens ein Ladepunkt errichtet wird, 3. entgegen § 9 nicht dafür sorgt, dass mindestens jeder fünfte Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
Artikel 7 GModGEG Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
... und einer Ladeleistung von 2,2 Kilowatt entspricht." 7. Die §§ 8 und 9 werden durch die folgenden §§ 8 und 9 ersetzt: „§ 8 ... 7. Die §§ 8 und 9 werden durch die folgenden §§ 8 und 9 ersetzt: „§ 8 Größere Renovierung bestehender Wohngebäude ... übrigen dieser Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden. § 9 Größere Renovierung bestehender Nichtwohngebäude mit mehr als fünf ... bereits vergleichbaren Anforderungen unterliegen, sind von der Anwendung der §§ 6 bis 10 ausgenommen. (3) Die §§ 6 bis 10 sind nicht anzuwenden, sofern ... sind von der Anwendung der §§ 6 bis 10 ausgenommen. (3) Die §§ 6 bis 10 sind nicht anzuwenden, sofern für ein Gebäude die erforderliche Ladeinfrastruktur ... 2 Nummer 1, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, den §§ 8, 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder § 10 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 Satz 2 nicht dafür sorgt, dass die ... Nummer 2, auch in Verbindung mit Satz 2, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Satz 2, § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 , auch in Verbindung mit Satz 2, oder Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Satz 2, ... März 2021 und bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 erfolgt ist, sind die §§ 6 bis 9 in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 geltenden Fassung anzuwenden. Die Sätze 1 und 2 ...
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