Artikel 2 - Zehnte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (10. Alg II-VÄndV k.a.Abk.)

V. v. 16.03.2021 BGBl. I S. 358 (Nr. 11); Geltung ab 01.02.2021, abweichend siehe Artikel 2
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Artikel 2 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 mit Wirkung vom 1. Februar 2021 in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.



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