Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung (2. KugVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 25.03.2021 BGBl. I S. 381 (Nr. 12); Geltung ab 31.03.2021
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Eingangsformel



Auf Grund des § 109 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 und 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung -, der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. März 2020 (BGBl. I S. 493) angefügt worden ist, und des § 11a Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, der durch Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. März 2020 (BGBl. I S. 493) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesregierung:



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