Diese Verordnung tritt am siebenten Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2017 vom
31. März 2017 (BGBl. I S. 689) außer Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. März 2021.