Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.08.2022 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 10 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (LAP-mntDBWVV)

V. v. 28.11.2001 BGBl. I S. 3327; aufgehoben durch § 93 V. v. 06.07.2022 BGBl. I S. 1084
Geltung ab 08.12.2001; FNA: 2030-7-12-2 Beamte
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§ 10 Urlaub während des Vorbereitungsdienstes


§ 10 wird in 2 Vorschriften zitiert

Urlaub wird auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.

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Zitierungen von § 10 LAP-mntDBWVV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 LAP-mntDBWVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAP-mntDBWVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 LAP-mntDBWVV Ausbildungsaufstieg (vom 14.02.2009)
... wiederholt werden. Die §§ 2 und 8 Abs. 2, § 9 Abs. 1 und 3 bis 6, die §§ 10 bis 22b und 25 bis 38 sowie § 39 Abs. 2 sind entsprechend anzuwenden. (2) Eine ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
V. v. 12.07.2007 BGBl. I S. 1414
Artikel 1 1. LAP-mntDBWVVÄndV
... werden." 10. In § 24 Abs. 1 Satz 3 wird die Angabe „§§ 10 bis 22" durch die Angabe „§§ 10 bis 22b" ersetzt. 11. § ... 1 Satz 3 wird die Angabe „§§ 10 bis 22" durch die Angabe „§§ 10 bis 22b" ersetzt. 11. § 36 wird wie folgt geändert a) Nach ...


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