Die Anwendung von
§ 100k der Strafprozessordnung in der Fassung des
Artikels 8 dieses Gesetzes wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz evaluiert. Der Evaluierungszeitraum beginnt am 1. Januar des auf den 2. April 2021 folgenden Jahres und beträgt ein Jahr.