Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann den Wortlaut der
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und der
Gefahrgut-Ausnahmeverordnung in der vom 2. April 2021 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
B. v. 26.03.2021 BGBl. I S. 481