Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEBNB 2021 k.a.Abk.)

B. v. 26.03.2021 BGBl. I S. 481 (Nr. 13); Geltung ab 02.04.2021
|
Bekanntmachung
Schlussformel

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 2. April 2021 GGVSEB Eingangsformel

Auf Grund des Artikels 5 der Verordnung vom 26. März 2021 (BGBl. I S. 475) wird nachstehend der Wortlaut der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt in der vom 2. April 2021 an geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die Fassung der Bekanntmachung der Verordnung vom 11. März 2019 (BGBl. I S. 258),

2.
den am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Artikel 14 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510) und

3.
den teils mit Wirkung vom 1. Januar 2021, teils am 2. April 2021 in Kraft tretenden Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.

(gesamter Text und frühere Fassungen siehe Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur

Andreas Scheuer



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed