Zitierungen von § 14 CoronaImpfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 CoronaImpfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in CoronaImpfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 CoronaImpfV Abrechnung der Großhandels- und Apothekenvergütung durch die Apotheken
... verpflichtet, die ihnen nach Absatz 1 Satz 1 übermittelten Angaben und die von ihnen nach § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 übermittelten Angaben bis zum 31. Dezember 2024 unverändert zu speichern oder ...
§ 15 CoronaImpfV Verfahren für die Finanzierung aus Bundesmitteln
... dem Bundesministerium für Gesundheit unverzüglich nach der Vornahme von Zahlungen nach § 14 Absatz 2 Satz 3 eine Aufstellung der an die Kassenärztlichen Vereinigungen gezahlten Beträge und der an ...
§ 16 CoronaImpfV Verfahren für die Zahlung von den privaten Krankenversicherungsunternehmen
... den Verband der Privaten Krankenversicherung in der vom Bundesamt für Soziale Sicherung nach § 14 Absatz 4 Satz 1 bestimmten Form. (3) Die privaten Krankenversicherungsunternehmen zahlen die ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)
V. v. 30.08.2021 BAnz AT 31.08.2021 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 380
§ 12 CoronaImpfV Verfahren für die Finanzierung aus Bundesmitteln (vom 05.12.2024)
... I S. 370) geändert worden ist, und vom 10. März 2021 (BAnz AT 11.03.2021 V1) und nach § 14 Absatz 1 Satz 3 der Coronavirus-Impfverordnung vom 31. März 2021 (BAnz AT 01.04.2021 V1) , die durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. April 2021 (BAnz AT 30.04.2021 V5) geändert ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)
V. v. 01.06.2021 BAnz AT 02.06.2021 V2; aufgehoben durch § 17 V. v. 30.08.2021 BAnz AT 31.08.2021 V1
§ 12 CoronaImpfV Verfahren für die Finanzierung aus Bundesmitteln
... I S. 370) geändert worden ist, und vom 10. März 2021 (BAnz AT 11.03.2021 V1) und nach § 14 Absatz 1 Satz 3 der Coronavirus-Impfverordnung vom 31. März 2021 (BAnz AT 01.04.2021 V1) , die durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. April 2021 (BAnz AT 30.04.2021 V5) geändert ...


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