Der Ausbildungsberuf des Elektronikers für Maschinen und Antriebstechnik nach der
Handwerksordnung und der Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik nach der
Handwerksordnung wird nach
§ 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach
Anlage A Nummer 26, Elektromaschinenbauer, der
Handwerksordnung staatlich anerkannt.