Zitierungen von § 11 InfoElekAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 InfoElekAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InfoElekAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Informationselektronikerausbildung-Erprobungsverordnung (InfoElekAusbErprbV)
Artikel 6 V. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 662, 726
§ 1 InfoElekAusbErprbV Struktur und Gegenstand der Erprobung
... nach Maßgabe des Absatzes 2 durchgeführt wird. (2) Abweichend von § 11 Absatz 3 der Informationselektronikerausbildungsverordnung vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 662, 674) hat der Prüfling, 1. entweder einen ...


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