Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 4 - Elektromaschinenbauerausbildungsverordnung BBiG (ElekMaschBBBiGAusbV)

Artikel 5 V. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 662, 714 (Nr. 15)
Geltung ab 01.08.2021; FNA: 806-22-1-132 Berufliche Bildung
|

§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild



(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:

1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

2Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation sowie Informationsverarbeitung,

2.
Planen und Organisieren der Arbeit,

3.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,

4.
Beraten und Betreuen von Kunden und Kundinnen,

5.
Prüfen und Einhalten von Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepten,

6.
Prüfen und Beurteilen von Schutzmaßnahmen an elektrischen Anlagen und Geräten,

7.
Analysieren maschinen- und antriebstechnischer Systeme,

8.
Messen und Auswerten physikalischer Kennwerte an elektrischen Maschinen und Antriebssystemen,

9.
Montieren und Instandsetzen mechanischer Bauteile und Baugruppen,

10.
Herstellen von Wicklungen,

11.
Installieren, Verdrahten und Anschließen von elektrischen Antriebs-, Energieerzeugungs- und Energiespeichersystemen,

12.
Installieren und Inbetriebnehmen von analogen und digitalen Steuerungen,

13.
Integrieren von elektrischen Maschinen und Anlagen in informationstechnische Systeme und

14.
Instandhalten und Instandsetzen von Antriebs-, Energieerzeugungs- und Energiespeichersystemen.

(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,

3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie

4.
digitalisierte Arbeitswelt.



 

Zitierungen von § 4 ElekMaschBBBiGAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 ElekMaschBBBiGAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ElekMaschBBBiGAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage ElekMaschBBBiGAusbV (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz
... betrieblicher und technischer Kommunikation sowie Informationsverarbeitung ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) jeweils Fachliteratur, Herstellerunterlagen, Betriebs- anleitungen oder ... 2 Planen und Organisieren der Arbeit ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Sachverhalte und Informationen zur Abwicklung von Aufträgen aufnehmen, ... Durchführen von qualitäts- sichernden Maßnahmen ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden ... 4 Beraten und Betreuen von Kunden und Kundinnen ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Kunden und Kundinnen hinsichtlich Dienstleistun- gen, Produkten und Materialien ... und Einhalten von Datenschutz- und Informationssicherheits- konzepten ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Kunden und Kundinnen über Datenschutz- und Datensicherheitskonzepte ... von Schutzmaßnahmen an elektrischen Anlagen und Geräten ( § 4 Absatz 2 Nummer 6 ) a) Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen und ... Analysieren maschinen- und antriebstechnischer Systeme ( § 4 Absatz 2 Nummer 7 ) a) Systeme mit ihren Systemgrenzen und Systemkom- ponenten sowie die ... physikalischer Kennwerte an elektrischen Maschinen und Antriebssystemen ( § 4 Absatz 2 Nummer 8 ) a) Messverfahren und Messgeräte auswählen b) elektrische ... und Instandsetzen mechanischer Bauteile und Baugruppen ( § 4 Absatz 2 Nummer 9 ) a) Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung ... 10 Herstellen von Wicklungen ( § 4 Absatz 2 Nummer 10 ) a) Wickeldaten aufnehmen b) Wickelpläne lesen und skizzieren c) ... Antriebs-, Energie- erzeugungs- und Energie- speichersystemen ( § 4 Absatz 2 Nummer 11 ) a) Leitungen und Kabel auswählen und zurichten so- wie Baugruppen und ... und Inbetrieb- nehmen von analogen und digitalen Steuerungen ( § 4 Absatz 2 Nummer 12 ) a) Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombinatio- nen zusammenbauen ... von elektrischen Maschinen und Anlagen in informationstechnische Systeme ( § 4 Absatz 2 Nummer 13 ) a) Hard- und Softwarekomponenten auswählen b) Betriebssysteme und ... setzen von Antriebs-, Energieerzeugungs- und Energiespeichersystemen ( § 4 Absatz 2 Nummer 14 ) a) technische Zeichnungen und Dokumente prüfen und anpassen b) Funktion ... des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 4 Absatz 3 Nummer 1 ) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge- schäftsprozesse des ... 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ( § 4 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und ... Ausbildung 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit ( § 4 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be- lastungen für ... gesamten Ausbildung 4 Digitalisierte Arbeitswelt ( § 4 Absatz 3 Nummer 4 ) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und ...