Artikel 7 - Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in handwerklichen Elektroberufen (ElekAusbNOV k.a.Abk.)

V. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 662 (Nr. 15); Geltung ab 01.08.2021

Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 7 ändert mWv. 1. August 2021 InfElekAusbV ElektronAusbV SysElektronAusbV MaATElektronAusbV

Diese Verordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:

1.
die Verordnung über die Berufsausbildung zum Informationselektroniker/zur Informationselektronikerin vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1542),

2.
die Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin vom 25. Juli 2008 (BGBl. I S. 1413),

3.
die Verordnung über die Berufsausbildung zum Systemelektroniker und zur Systemelektronikerin vom 25. Juli 2008 (BGBl. I S. 1455) und

4.
die Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik vom 25. Juli 2008 (BGBl. I S. 1490).



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