Eingangsformel - Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts (BNDGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 19.04.2021 BGBl. I S. 771, 2022 BGBl. I S. 214 (Nr. 17); zuletzt geändert durch Artikel 58 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
Geltung ab 01.01.2022, abweichend siehe Artikel 13
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Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:



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