Artikel 7 - Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts (BNDGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 19.04.2021 BGBl. I S. 771, 2022 BGBl. I S. 214 (Nr. 17); zuletzt geändert durch Artikel 58 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
Geltung ab 01.01.2022, abweichend siehe Artikel 13
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Artikel 7 Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2022 SÜG § 36

In § 36 Absatz 2 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), das zuletzt durch Artikel 20 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 31 des BND-Gesetzes" durch die Wörter „§ 18 des BND-Gesetzes" sowie die Wörter „§ 21 des BND-Gesetzes" durch die Wörter „§ 8 des BND-Gesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 BNDGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNDGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 2274
Artikel 4 VerfSchRAnpG Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
... Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 19. April 2021 (BGBl. I S. 771 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt ...


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