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Artikel 4 - Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (4. COVIfSGAnpG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



(1) Die Artikel 2 und 3 treten mit Wirkung vom 5. Januar 2021 in Kraft.

(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. April 2021.

 
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