Artikel 5 - Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (ZVRuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetzes


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. Mai 2021 PKoFoG Artikel 4

Artikel 4 Absatz 2 des Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetzes vom 22. November 2020 (BGBl. I S. 2466) wird wie folgt gefasst:

 
„(2) Artikel 1 Nummer 6 und 7 tritt am 8. Mai 2021 in Kraft."

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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 ZVRuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZVRuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 ZVRuaÄndG Inkrafttreten
... Kraft. (3) Artikel 1 Nummer 15 tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft. (4) Die Artikel 5 und 6 Nummer 1 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (5) Artikel 6 Nummer 2 ...


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