Artikel 1 - Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGÜbertrAnOÄA k.a.Abk.)

A. v. 21.04.2021 BGBl. I S. 871 (Nr. 20); Geltung ab 01.05.2021
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2021 DTAGÜbertrAnO § 1, § 2

In § 1 Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 sowie in § 2 Absatz 1 und 2 der Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG vom 9. Juli 2019 (BGBl. I S. 1112) werden jeweils die Wörter „Civil Servant Matters" durch die Wörter „Sovereign Civil Servants Services" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 DTAGÜbertrAnOÄA verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DTAGÜbertrAnOÄA selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG
A. v. 14.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 57
Artikel 1 DTAGÜbertrAnOÄndAnO
... im Bereich der Deutschen Telekom AG vom 9. Juli 2019 (BGBl. I S. 1112), die durch Artikel 1 der Anordnung vom 21. April 2021 (BGBl. I S. 871) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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