interne Verweise§ 24 BtOG Registrierungsverfahren; Verordnungsermächtigung; Registrierungsgebühr (vom 01.01.2023) ... oder widerrufen wurde, und 5. geeignete Nachweise über den Erwerb der nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3 erforderlichen Sachkunde. Zudem hat der Antragsteller der Stammbehörde ... mitzuteilen. (2) Zur Feststellung der persönlichen Eignung nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 hat die Stammbehörde mit dem Antragsteller ein persönliches Gespräch zu ... und dem Antragsteller rechtzeitig mitzuteilen. Wenn die Voraussetzungen des § 23 Absatz 1 Nummer 1 und 2 vorliegen, fordert die Stammbehörde den Antragsteller vor Ablauf der Frist nach Satz 1 auf, ... Ablauf der Frist nach Satz 1 auf, den Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung nach § 23 Absatz 1 Nummer 3 zu erbringen. Sobald sämtliche Voraussetzungen nach § 23 Absatz 1 nachgewiesen ... § 23 Absatz 1 Nummer 3 zu erbringen. Sobald sämtliche Voraussetzungen nach § 23 Absatz 1 nachgewiesen sind, nimmt die Stammbehörde die Registrierung vor. Die Registrierung ...
§ 27 BtOG Widerruf, Rücknahme und Löschung der Registrierung (vom 01.01.2023) ... oder Zuverlässigkeit nicht mehr besitzt; dies ist in der Regel der Fall, wenn einer der in § 23 Absatz 2 genannten Gründe nachträglich eintritt, der berufliche Betreuer gegen das Verbot nach ... 2. der berufliche Betreuer keine Berufshaftpflichtversicherung nach § 23 Absatz 1 Nummer 3 mehr unterhält, 3. begründete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der ... zum Ablauf eines Jahres ab Registrierung oder bis zum Ablauf der verlängerten Frist erbringt ( § 23 Absatz 4 Satz 2 und 3 ). (2) Hat der berufliche Betreuer im Registrierungsantrag in wesentlichen Punkten ...
§ 32 BtOG Registrierung von bereits tätigen beruflichen Betreuern; vorläufige Registrierung (vom 01.01.2023) ... von der zuständigen Stammbehörde ohne Überprüfung der Voraussetzungen des § 23 Absatz 1 Nummer 1 und 2 registriert. Zum Nachweis der berufsmäßigen Führung von Betreuungen ist ... dem Antrag sind außerdem ein Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung nach § 23 Absatz 1 Nummer 3 sowie die Unterlagen nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 2 beizubringen. Zudem sind der ... Betreuungen geführt haben, ist davon auszugehen, dass sie über die nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 erforderliche Sachkunde verfügen. Alle übrigen bereits vor dem 1. Januar 2023 ...
§ 33 BtOG Vorläufige Registrierung (vom 01.01.2023) ... die die Voraussetzungen für eine Registrierung nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 und 3 erfüllen, kann die zuständige Stammbehörde vorläufig registrieren, wenn sie ... die zuständige Stammbehörde vorläufig registrieren, wenn sie 1. die nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 erforderliche Sachkunde teilweise nachweisen können und 2. den vollständigen ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV)V. v. 13.07.2022 BGBl. I S. 1154
Zitat in folgenden NormenBetreuerregistrierungsverordnung (BtRegV)
V. v. 13.07.2022 BGBl. I S. 1154
§ 1 BtRegV Anwendungsbereich ... auszuüben. (2) Diese Verordnung regelt die Einzelheiten 1. der nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 des Betreuungsorganisationsgesetzes für die Registrierung als beruflicher Betreuer erforderlichen persönlichen Eignung, ... als beruflicher Betreuer erforderlichen persönlichen Eignung, 2. der nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 des Betreuungsorganisationsgesetzes für die Registrierung als beruflicher Betreuer erforderlichen Sachkunde sowie ihren ...
§ 3 BtRegV Sachkunde ... Die nach § 23 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 des Betreuungsorganisationsgesetzes erforderliche Sachkunde umfasst folgende Kenntnisse einschließlich der Fähigkeit zu ... der Haftung, der Vermögensverwaltung und der Schuldenregulierung. (2) Die nach § 23 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 des Betreuungsorganisationsgesetzes erforderliche Sachkunde umfasst folgende Kenntnisse: 1. Kenntnisse des Sozialrechts, ... und Nutzung von Sozial- und Hilfestrukturen sowie von Netzwerken. (3) Die nach § 23 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 des Betreuungsorganisationsgesetzes erforderliche Sachkunde umfasst folgende Kenntnisse: 1. Grundlagen der Kommunikation ...
§ 10 BtRegV Berufshaftpflichtversicherung ... Von der Berufshaftpflichtversicherung nach § 23 Absatz 1 Nummer 3 des Betreuungsorganisationsgesetzes kann insbesondere die Haftung für Ersatzansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung ... nach § 14 des Betreuungsorganisationsgesetzes anerkannten Betreuungsvereins kann die nach § 23 Absatz 1 Nummer 3 des Betreuungsorganisationsgesetzes erforderliche Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer dem anerkannten Betreuungsverein ... Versicherungsvertragsgesetzes nachweisen, aus der sich das Bestehen eines den Anforderungen des § 23 Absatz 1 Nummer 3 des Betreuungsorganisationsgesetzes in Verbindung mit den Absätzen 1 bis 3 entsprechenden Versicherungsschutzes für diesen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
Artikel 7 GüZustAnpG Weitere Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes ... und die Wörter „§ 8 Absatz 4 gilt entsprechend" eingefügt. 3. § 23 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 ... zum Ablauf eines Jahres ab Registrierung oder bis zum Ablauf der verlängerten Frist erbringt ( § 23 Absatz 4 Satz 2 und 3 )." 7. § 32 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 6 wird ... Registrierung Antragsteller, die die Voraussetzungen für eine Registrierung nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 und 3 erfüllen, kann die zuständige Stammbehörde vorläufig registrieren, wenn sie ... zuständige Stammbehörde vorläufig registrieren, wenn sie 1. die nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 erforderliche Sachkunde teilweise nachweisen können und 2. den vollständigen ...
Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14610/v270720.htm