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Zitierungen von § 26 WpIG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26 WpIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpIG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 WpIG Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
... Personen und Unternehmen ergreifen, wenn Anhaltspunkte für einen Untersagungsgrund nach § 26 Absatz 1 vorliegen. Die Betroffenen haben diese Maßnahmen zu dulden. (6) ...
§ 6 WpIG Sofortige Vollziehbarkeit (vom 30.12.2023)
... 2, 3 und Absatz 3, des § 19 Absatz 2, des § 20 Absatz 6, der §§ 22, 23, 25 und 26 Absatz 1 und 2 , des § 27 Absatz 3, des § 33 Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 und 5 Satz 2, § 39 Absatz 3, ...
§ 27 WpIG Untersagung der Stimmrechtsausübung und Weisungsrecht (vom 28.12.2022)
... werden darf, wenn 1. die Voraussetzungen für eine Untersagungsverfügung nach § 26 Absatz 1 oder 2 vorliegen, 2. der Inhaber der bedeutenden Beteiligung seiner Pflicht nach § 24 zur ... nicht nachgeholt hat, 3. die Beteiligung entgegen einer vollziehbaren Untersagung nach § 26 Absatz 1 oder 2 erworben oder erhöht worden ist, 4. der Inhaber der bedeutenden Beteiligung den ... die bedeutende Beteiligung vermittelnde Unternehmen eine vollziehbare Anordnung gemäß § 26 Absatz 2 Satz 2 nicht erfüllt hat. (2) Im Falle einer Untersagung nach Absatz 1 bestellt ...
 
Zitat in folgenden Normen

Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV)
V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4077; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Anlage FinDAGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 30.12.2023)
... öffentliche Leistungen in Bezug auf den Erwerb bedeutender Beteiligungen ( §§ 26 und 27 WpIG)   29.3.1 Untersagung des beabsichtigten ... des beabsichtigten Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung oder ihrer Erhöhung ( § 26 Absatz 1 oder Absatz 2 WpIG ) nach Zeitaufwand 29.3.2 Untersagung der Ausübung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Artikel 6 WpIGEG Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
... öffentliche Leistungen in Bezug auf den Er- werb bedeutender Beteiligungen ( §§ 26 und 27 WpIG)   15.3.1 Untersagung des beabsichtigten ... des beabsichtigten Erwerbs einer bedeutenden Beteili- gung oder ihrer Erhöhung ( § 26 Absatz 1 oder Absatz 2 WpIG ) 8.355 15.3.2 Untersagung der Ausübung von ...