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Zitierungen von § 32 WpIG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32 WpIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WpIG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 73 WpIG Errichten einer Zweigniederlassung durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat (vom 31.03.2026)
... Absatz 4, 6, 8 und 9, die §§ 6 und 7 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 11, 14, 31, 32 und 33 Absatz 1 und 2, soweit es sich um Anforderungen zur Verhinderung von Geldwäsche und ...
§ 74 WpIG Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr (vom 30.12.2023)
... Dienstleistungsverkehrs nach Absatz 1 gelten § 5 Absatz 4 und 6, §§ 11, 31 und 32 dieses Gesetzes sowie § 17 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes entsprechend. ...
Zitat in folgenden Normen
Kreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 139
§ 37 KWG Einschreiten gegen unerlaubte oder verbotene Geschäfte (vom 31.03.2026)
... dem Unternehmen und den Mitgliedern seiner Organe anordnen, wenn 1. ohne die nach § 32 oder die nach § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte ...
§ 44c KWG Verfolgung unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen (vom 31.03.2026)
... dass das Unternehmen 1. Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ohne die nach § 32 oder die nach § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes erforderliche Erlaubnis oder ohne die nach ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG)
G. v. 25.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 81
Artikel 18 BRUBEG Änderung des Wertpapierinstitutsgesetzes
... Absatz 4, 6, 8 und 9, die §§ 6 und 7 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 11, 14, 31, 32 und 33 Absatz 1 und 2, soweit es sich um Anforderungen zur Verhinderung von Geldwäsche und ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Artikel 2 WpIGEG Änderung des Kreditwesengesetzes
... die nach § 32 erforderliche Erlaubnis" durch die Wörter „ohne die nach § 32 oder die nach § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes erforderliche Erlaubnis" ersetzt. ... die nach diesem Gesetz erforderliche Erlaubnis" durch die Wörter „ohne die nach § 32 oder die nach § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes erforderliche Erlaubnis" ersetzt. ...
Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 29.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 197
Artikel 7 KrZwMGEG Änderung des Wertpapierinstitutsgesetzes
... Satz 2, Absatz 4 und 6, die §§ 6 und 7 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 11, 14, 31, 32 und 33 Absatz 1 und 2, soweit es sich um Anforderungen zur Verhinderung von Geldwäsche und ...
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