interne Verweise§ 83 WpIG Bußgeldvorschriften (vom 30.12.2024) ... 3, oder b) § 64 Absatz 1 oder 2 Satz 2, den §§ 65, 66 Absatz 1 Satz 1, § 67 Absatz 1 oder 2 Satz 1 , § 70 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, § 71 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 4 ...
Zitat in folgenden NormenWertpapierinstituts-Anzeigenverordnung (WpI-AnzV)
V. v. 07.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 349
§ 1 WpI-AnzV Einreichungsverfahren ... Unterlagen von Investmentholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften nach den §§ 67 und 68 des Wertpapierinstitutsgesetzes sind der Hauptverwaltung, in deren Bereich das ...
§ 4 WpI-AnzV Anzeigen nach § 64 Absatz 1 Nummer 1, 2 oder 3, § 65 Absatz 1 Nummer 1 oder § 67 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2, 4 oder 5 des Wertpapierinstitutsgesetzes ... für das Ausscheiden, 5. für Anzeigen einer Investmentholdinggesellschaft nach § 67 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 des Wertpapierinstitutsgesetzes über die Absicht der Bestellung einer Person, die die Geschäfte tatsächlich ... das Ausscheiden, und 6. für Anzeigen einer Investmentholdinggesellschaft nach § 67 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 oder Nummer 5 des Wertpapierinstitutsgesetzes über die Bestellung eines Mitglieds und stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder ... eine Anzeige nach § 64 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 3, § 65 Absatz 1 Nummer 1 oder § 67 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes über den Vollzug der jeweiligen Bestellung oder Ermächtigung länger als 12 Monate ...
§ 11 WpI-AnzV Anzeigen nach § 67 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes ... tatsächlich führen" nach Anlage 2 ist zu verwenden für Anzeigen nach § 67 Absatz 1 Nummer 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes von Geschäftsleitern eines Wertpapierinstituts und Personen, die die Geschäfte einer ... tatsächlich führen" nach Anlage 3 ist zu verwenden für Anzeigen nach § 67 Absatz 1 Nummer 2 des Wertpapierinstitutsgesetzes von Geschäftsleitern eines Wertpapierinstituts und Personen, die die Geschäfte einer ...
Anlage 1 WpI-AnzV (zu den §§ 4 und 10) Formular WpI-PV ... (Anzeige nach § 64 Absatz 1 Nummer 1, 2 oder Nummer 3, § 65 Absatz 1 Nummer 1, § 67 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2, 4 oder Nummer 5 des Wertpapierinstitutsgesetzes ) ...
6. Änderungen bei den Mitgliedern des Leitungsorgans einer Investmentholdinggesellschaft
( § 67 Absatz 2 WpIG )
Art der Anzeige7
Datum der Wirksamkeit
Grund für das Ausscheiden
7. Änderungen bei ... die die Geschäfte der Investmentholdinggesellschaft
tatsächlich führen soll ( § 67 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WpIG ), Vollzug der Absicht (§ 67 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WpIG), Ausscheiden einer
Person, die ...
tatsächlich führen soll (§ 67 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WpIG), Vollzug der Absicht ( § 67 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WpIG ), Ausscheiden einer
Person, die die Geschäfte der Investmentholdinggesellschaft ... die die Geschäfte der Investmentholdinggesellschaft tatsächlich geführt hat ( § 67 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 WpIG ), Bestellung eines
Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans (§ 67 Absatz 2 Satz 1 ... Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 WpIG), Bestellung eines
Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans ( § 67 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 WpIG ) oder Ausscheiden eines Mitglieds des Verwaltungs- oder
Aufsichtsorgans (§ 67 Absatz 2 Satz ... 2 Satz 1 Nummer 4 WpIG) oder Ausscheiden eines Mitglieds des Verwaltungs- oder
Aufsichtsorgans ( § 67 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 WpIG ).
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Bitte Auswahl treffen aus folgenden Möglichkeiten: Ermächtigung einer Ersatzperson ...
Anlage 6 WpI-AnzV (zu § 14) Formular WpI-AB ... (Anzeige nach § 64 Absatz 1 Nummer 11, § 65 Absatz 2 Nummer 1 oder § 67 Absatz 2 Satz 2 des Wertpapierinstitutsgesetzes ) ... 2
Nummer 1 WpIG)
□ Nachgeordnete Unternehmen von Investmentholdinggesellschaften
( § 67 Absatz 2 Satz 2 WpIG )
2.2 Anlass der Anzeige □ Entstehen □ Veränderung □ Beendigung ...
Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (WpIPrüfbV)
V. v. 07.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 350
Zitate in ÄnderungsvorschriftenKreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 7 KrZwMGEG Änderung des Wertpapierinstitutsgesetzes ... „§ 63 Gemischte Holdinggesellschaften". b) Die Angabe zu § 67 wird wie folgt gefasst: „§ 67 Anzeigepflichten von Geschäftsleitern, ... b) Die Angabe zu § 67 wird wie folgt gefasst: „ § 67 Anzeigepflichten von Geschäftsleitern, Investmentholdinggesellschaften sowie gemischten ... und Millionenkreditverordnung" ersetzt. b) Satz 3 wird aufgehoben. 21. § 67 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 67 Anzeigepflichten von Geschäftsleitern, Investmentholdinggesellschaften sowie gemischten ...
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