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Zitierungen von § 83 WpIG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 83 WpIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WpIG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 55 WpIG Pflicht zur Unterrichtung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde
... Entscheidungen gemäß den §§ 56 bis 58 und 3. den Umfang der nach § 83 festgelegten ...
§ 84 WpIG Öffentliche Bekanntmachung von Verwaltungssanktionen und -maßnahmen
... Verwaltungsmaßnahmen und Bußgeldentscheidungen (Sanktionen), die sie nach § 83 verhängt hat. Zu veröffentlichen sind Informationen zu Art und Typ des ... (3) Sofern einer der folgenden Umstände vorliegt, macht die Bundesanstalt die nach § 83 verhängten Verwaltungssanktionen oder -maßnahmen in anonymisierter Form bekannt: ... unterrichtet die Europäische Bankenaufsichtsbehörde über alle im Einklang mit § 83 verhängten Verwaltungssanktionen und -maßnahmen sowie über alle gegen diese ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG)
G. v. 25.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 81
Artikel 18 BRUBEG Änderung des Wertpapierinstitutsgesetzes
... Oktober 2024 eine Dienstleistung eines Datenbereitstellungsdienstes erbringt." 11. § 83 Absatz 1 Nummer 2 wird durch die folgenden Nummer 2 ersetzt: „2. entgegen § 5 Absatz 4 Satz ...
Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Artikel 5 FinmadiG Änderung des Wertpapierinstitutsgesetzes
... Teile des verwahrten Gesamtbestands entsprechend anzuwenden." 13. Nach § 83 Absatz 4 wird folgender Absatz 4a eingefügt: „(4a) Zuwiderhandlungen gegen die ...
Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 29.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 197
Artikel 7 KrZwMGEG Änderung des Wertpapierinstitutsgesetzes
... die Angabe „Absatz 5" durch die Angabe „Absatz 4" ersetzt. 27. § 83 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Standortfördergesetz (StoFöG)
G. v. 04.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 33; zuletzt geändert durch Artikel 27a G. v. 25.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 81
Artikel 44 StoFöG Änderung des Wertpapierinstitutsgesetzes (vom 31.03.2026)
... verlangt, ist allein die deutschsprachige Fassung rechtlich maßgeblich." 11. § 83 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt ...
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