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Artikel 1 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (WpIGEG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. Juni 2021 WpIG

(gesamter Text siehe Wertpapierinstitutsgesetz - WpIG)

 
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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 WpIGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpIGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 8 WpIGEG Inkrafttreten
... Die Artikel 1 bis 4, 6 und 7 treten am 26. Juni 2021 in Kraft. (2) Artikel 5 tritt am 30. Juni 2021 ...