Änderung § 4 MfnvV vom 27.11.2021

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§ 4 MfnvV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 27.11.2021 geltenden Fassung
§ 4 MfnvV n.F. (neue Fassung)
in der am 27.11.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 19.11.2021 BAnz AT 26.11.2021 V1
(Textabschnitt unverändert)

§ 4 Inkrafttreten


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2022 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 30. November 2021 außer Kraft.




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