Artikel 13 - Gesetz zur Änderung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes und weiterer Gesetze (MPDGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 13 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes


Artikel 13 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. Mai 2021 ElektroG § 3

§ 3 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. November 2020 (BGBl. I S. 2280) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 19 werden die Wörter „(ABl. L 117 vom 5.5.2017, S. 1; L 117 vom 3.5.2019, S. 9)" durch die Wörter „(ABl. L 117 vom 5.5.2017, S. 1; L 117 vom 3.5.2019, S. 9; L 334 vom 27.12.2019, S. 165), die durch die Verordnung (EU) 2020/561 (ABl. L 130 vom 24.4.2020, S. 18) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt.

2.
In Nummer 20 wird die Angabe „25. Mai 2020" durch die Angabe „25. Mai 2021" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 13 Gesetz zur Änderung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes und weiterer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 MPDGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MPDGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 14 MPDGuaÄndG Weitere Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... § 3 Nummer 20 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, das zuletzt durch Artikel 13 dieses Gesetzes geändert worden ist, werden die Wörter „§ 3 Nummer 4 oder 9 ...


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