Artikel 1 - Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (32. BtMÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 22. Mai 2021 BtMG Anlage II, Anlage III

Die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. Januar 2021 (BGBl. I S. 70) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Anlage II werden die folgenden Positionen jeweils alphabetisch in die bestehende Reihenfolge eingefügt:

INN andere nicht geschützte
oder Trivialnamen
chemische Namen
(IUPAC)
„-Isotonitazen
(Iso)
N,N-Diethyl-2-{[4-(1-methylethoxy)
phenyl]methyl}-5-nitro-1H-
benzimidazol-1-ethanamin
-MDMB-4en-PINACAMethyl{2-[1-(pent-4-en-1-yl)-1H-
indazol-3-carboxamido]-3,3-
dimethylbutanoat}
-2-Methyl-AP-237
(2-Methyl-Bucinnazin)
1-[2-Methyl-4-(3-phenylprop-2-
en-1-yl)piperazin-1-yl]butan-1-on".


2.
In Anlage III wird die folgende Position alphabetisch in die bestehende Reihenfolge eingefügt:

INNandere nicht geschützte
oder Trivialnamen
chemische Namen
(IUPAC)
Remimazolam-Methyl{3-[(4S)-8-brom-1-methyl-
6-(pyridin-2-yl)-4H-imidazo[1,2-a]
[1,4]benzodiazepin-4-yl]propanoat}
- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I
bis III als Lyophilisat nur zur parenteralen Anwendung bis zu 20 mg Remi-
mazolam, berechnet als Base, enthalten -".


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Zitierungen von Artikel 1 Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 32. BtMÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 32. BtMÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1309
Artikel 11 DVPMG Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Mai 2021 (BGBl. I S. 1096 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 13 Absatz 3 Satz ...


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