Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung (2. InVeKoSVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 19.05.2021 BAnz AT 28.05.2021 V2; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4738
Geltung ab 29.05.2021 bis 28.11.2021
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Eingangsformel



Es verordnet auf Grund

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des § 6 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 4 Satz 2 des Marktorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2017 (BGBl. I S. 3746) das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie

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des § 9a des Marktorganisationsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 281 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:



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