Eingangsformel - Verordnung zur Änderung kreuzungsrechtlicher Vorschriften (KreuzRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 18.05.2021 BGBl. I S. 1181 (Nr. 26); Geltung ab 01.07.2021
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Eingangsformel



Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verordnet auf Grund

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des § 16 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes, dessen Absatz 1 zuletzt durch Artikel 462 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist,

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des § 13b Nummer 3 des Bundesfernstraßengesetzes, der durch Artikel 466 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, und

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des § 42 Absatz 4a Satz 2 des Bundeswasserstraßengesetzes, der durch Artikel 522 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist:



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