Artikel 4 - Zwölfte Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften (12. RhMosSchRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.05.2021 BGBl. 2021 II S. 442; Geltung ab 02.06.2021, abweichend siehe Artikel 6
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Artikel 4 Inkraftsetzen von Beschlüssen der Moselkommission


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Folgende von der Moselkommission gefassten Beschlüsse zur Änderung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung (Anlage zu Artikel 1 der Verordnung zur Einführung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung vom 3. September 1997 (BGBl. 1997 II S. 1670, Anlageband)), die zuletzt durch Beschluss vom 8. Juni 2020 (Anlage 2 zu Artikel 3 Satz 1 der Verordnung vom 15. September 2020 (BGBl. 2020 II S. 699)) geändert worden ist, werden hiermit auf der Mosel in Kraft gesetzt:

1.
Beschluss vom 23. Mai 2019, MK-I-19-5.4.-1;

2.
Beschluss vom 23. Mai 2019, MK-I-19-5.4.-2;

3.
Beschluss vom 28. November 2019, MK-II-19-5.2.;

4.
Beschluss vom 28. November 2019, MK-II-19-5.3., in der Fassung des Beschlusses vom 26. November 2020, MK-II-20-4.5., mit dem in der Nummer 1 des Beschlusses MK-II-19-5.3. die Angabe „Satz 3" in die Angabe „Satz 2" geändert worden ist;

5.
Beschluss vom 8. Juni 2020, MK-I-20-5.4., soweit die Änderungen der Angabe zu § 3.28 im Inhaltsverzeichnis, des § 3.25 Nummer 1 einleitender Satz, der §§ 3.28, 6.20 Nummer 1 Buchstabe e, der Anlage 7 Abschnitt I Angabe zu Tafelzeichen C.5 und der Anlage 8 Abschnitt I Nummer 2 zu den Begriffen „Fahrrinne" und „Fahrwasser" der Moselschifffahrtspolizeiverordnung betroffen sind;

6.
Beschluss vom 26. November 2020, MK-II-20-4.3..

Die Beschlüsse nach Satz 1 Nummer 1, 2 und 5 werden nachstehend als Anlagen 5, 6 und 9 veröffentlicht. Die Beschlüsse nach Satz 1 Nummer 3, 4 und 6 werden nachstehend als Anlagen 7, 8 und 10 veröffentlicht.

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Zitierungen von Artikel 4 Zwölfte Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 12. RhMosSchRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 12. RhMosSchRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 12. RhMosSchRÄndV Inkrafttreten
... vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 4 Satz 1 Nummer 3, 4 und 6, Satz 3 , Artikel 5 Nummer 2 sowie die Anlagen 7, 8 und 10 treten am 1. Juli 2021 in Kraft. (3) ... in Kraft. (3) Artikel 1 Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a und b, Satz 2, Artikel 3 Nummer 2, Artikel 4 Satz 1 Nummer 1, 2 und 5, Satz 2 sowie die Anlagen 1, 2, 5, 6 und 9 treten am 1. Dezember 2021 in Kraft. (4) Artikel 1 ...


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