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Artikel 3
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Artikel 3 - Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (UrhBiMaG
k.a.Abk.
)
G. v. 31.05.2021
BGBl. I S. 1204
(
Nr. 27
); Geltung ab 07.06.2021, abweichend siehe
Artikel 5
4 Änderungen
|
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 3 Vorschriften zitiert
Artikel 2
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→
Artikel 4
Artikel 3 Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten
Artikel 3 wird in
1 Vorschrift zitiert
und ändert mWv. 1. August 2021
UrhDaG
(gesamter Text siehe
Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz
-
UrhDaG
)
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Zitierungen von
Artikel 3 Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 UrhBiMaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UrhBiMaG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
Artikel 5 UrhBiMaG Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 7. Juni 2021 in Kraft.
Artikel 3
tritt am 1. August 2021 in ...
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