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§ 41 - Patentgesetz (PatG)

neugefasst durch B. v. 16.12.1980 BGBl. 1981 I S. 1; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 30.08.2021 BGBl. I S. 4074
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 420-1 Patentrecht
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§ 41



(1) 1Wer nach einem Staatsvertrag die Priorität einer früheren ausländischen Anmeldung derselben Erfindung in Anspruch nimmt, hat vor Ablauf des 16. Monats nach dem Prioritätstag Zeit, Land und Aktenzeichen der früheren Anmeldung anzugeben und eine Abschrift der früheren Anmeldung einzureichen, soweit dies nicht bereits geschehen ist. 2Innerhalb der Frist können die Angaben geändert werden. 3Werden die Angaben nicht rechtzeitig gemacht, so wird der Prioritätsanspruch für die Anmeldung verwirkt.

(2) Ist die frühere ausländische Anmeldung in einem Staat eingereicht worden, mit dem kein Staatsvertrag über die Anerkennung der Priorität besteht, so kann der Anmelder ein dem Prioritätsrecht nach der Pariser Verbandsübereinkunft entsprechendes Prioritätsrecht in Anspruch nehmen, soweit nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt der andere Staat aufgrund einer ersten Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt ein Prioritätsrecht gewährt, das nach Voraussetzungen und Inhalt dem Prioritätsrecht nach der Pariser Verbandsübereinkunft vergleichbar ist; Absatz 1 ist anzuwenden.





 

Frühere Fassungen von § 41 PatG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.08.2021Artikel 1 Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
vom 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 204 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuellvor 08.09.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 41 PatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 PatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 123 PatG (vom 18.08.2021)
... die Priorität einer früheren ausländischen Anmeldung in Anspruch nimmt ( § 41 ), in der Zeit zwischen dem Ablauf der Frist von zwölf Monaten und dem Wiederinkrafttreten des ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Bekanntmachung zu § 41 Abs. 2 des Patentgesetzes
B. v. 28.05.1996 BGBl. I S. 791
Bekanntmachung zu § 41 Abs. 2 des Patentgesetzes
B. v. 10.04.1995 BGBl. I S. 534
Bekanntmachung zu § 41 Abs. 2 des Patentgesetzes
B. v. 01.01.1995 BGBl. I S. 25
Bekanntmachung zu § 6 Abs. 2 des Gebrauchsmustergesetzes
B. v. 06.07.1995 BGBl. I S. 942
 
Zitat in folgenden Normen

Gebrauchsmustergesetz (GebrMG)
neugefasst durch B. v. 28.08.1986 BGBl. I S. 1455; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
§ 6 GebrMG (vom 18.08.2021)
...  (2) Die Vorschriften des Patentgesetzes über die ausländische Priorität ( § 41 ) sind entsprechend ...

Gebrauchsmusterverordnung (GebrMV)
V. v. 11.05.2004 BGBl. I S. 890; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 14.06.2022 BGBl. I S. 878
§ 9 GebrMV Fremdsprachige Dokumente (vom 01.04.2019)
... früherer Anmeldungen (§ 6 Absatz 2 des Gebrauchsmustergesetzes in Verbindung mit § 41 Absatz 1 des Patentgesetzes ) sind nur auf Anforderung des Deutschen Patent- und Markenamtes nachzureichen. Das ...

Patentverordnung (PatV)
V. v. 01.09.2003 BGBl. I S. 1702; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 14.06.2022 BGBl. I S. 878
§ 14 PatV Fremdsprachige Dokumente (vom 01.04.2019)
... von fremdsprachigen Prioritätsbelegen und Abschriften früherer Anmeldungen ( § 41 Absatz 1 des Patentgesetzes ) sind nur auf Anforderung des Deutschen Patent- und Markenamtes nachzureichen. Das ...

Wahrnehmungsverordnung (WahrnV)
V. v. 14.12.1994 BGBl. I S. 3812; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 12.12.2018 BGBl. I S. 2446
§ 1 WahrnV Prüfungsstellen für Patente und Patentabteilungen (vom 01.04.2019)
... gilt (§ 40 Abs. 4 des Patentgesetzes) oder der Prioritätsanspruch verwirkt ist ( § 41 Abs. 1 Satz 3 des Patentgesetzes ) oder die Priorität nicht fristgerecht beansprucht wurde oder die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Patentverordnung und anderer Verordnungen des gewerblichen Rechtsschutzes
V. v. 12.12.2018 BGBl. I S. 2446
Artikel 1 PatVuaÄndV Änderung der Patentverordnung
... von fremdsprachigen Prioritätsbelegen und Abschriften früherer Anmeldungen ( § 41 Absatz 1 des Patentgesetzes ) sind nur auf Anforderung des Deutschen Patent- und Markenamtes nachzureichen. Das Deutsche ...
Artikel 3 PatVuaÄndV Änderung der Gebrauchsmusterverordnung
... früherer Anmeldungen (§ 6 Absatz 2 des Gebrauchsmustergesetzes in Verbindung mit § 41 Absatz 1 des Patentgesetzes ) sind nur auf Anforderung des Deutschen Patent- und Markenamtes nachzureichen. Das Deutsche ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 204 10. ZustAnpV Änderung des Patentgesetzes
... 34 Absatz 2 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 und Absatz 8 Satz 1, § 35 Absatz 1 Nummer 2, § 41 Absatz 2, § 43 Absatz 8, § 63 Absatz 4 Satz 1, § 66 Absatz 2, § 68 Nummer 3, ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Wahrnehmungsverordnung
V. v. 18.12.2007 BGBl. I S. 3008
Artikel 1 2. WahrnVÄndV
... gilt (§ 40 Abs. 4 des Patentgesetzes) oder der Prioritätsanspruch verwirkt ist (§ 41 Abs. 1 Satz 3 des Patentgesetzes) oder die Priorität nicht fristgerecht beansprucht wurde ...

Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Artikel 1 2. PatRMoG Änderung des Patentgesetzes
... vor Nummer 1 und Nummer 2 in dem Satzteil vor Satz 2, § 29a Absatz 1, § 35a Absatz 4, § 41 Absatz 2 , § 49 Absatz 2, § 55 Absatz 3, § 73 Absatz 2 Satz 1, § 74 Absatz 1, § 86 ...