Wer eine Klage nach §
139 erhoben hat, kann gegen den Beklagten wegen derselben oder einer gleichartigen Handlung auf Grund eines anderen Patents nur dann eine weitere Klage erheben, wenn er ohne sein Verschulden nicht in der Lage war, auch dieses Patent in dem früheren Rechtsstreit geltend zu machen.
§ 16a PatG (vom 18.08.2021) ... 141a, 142a und 142b), über die Klagenkonzentration und über die Patentberühmung ( §§ 145 und 146) für den ergänzenden Schutz entsprechend. (3) Lizenzen und ...
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490