Änderung § 128b PatG vom 03.12.2011

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§ 128b PatG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 03.12.2011 geltenden Fassung
§ 128b PatG n.F. (neue Fassung)
in der am 03.12.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 13 G. v. 24.11.2011 BGBl. I S. 2302
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§ 128b (neu)


(Text neue Fassung)

§ 128b


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