interne Verweise§ 32 PatG (vom 18.08.2021) ... 31 Abs. 2 jedermann zur Einsicht freistehenden Unterlagen der Anmeldung und die Zusammenfassung ( § 36 ) in der ursprünglich eingereichten oder vom Deutschen Patent- und Markenamt zur ... Erfindung in Betracht gezogen hat (§ 43 Absatz 1). Ist die Zusammenfassung ( § 36 ) noch nicht veröffentlicht worden, so ist sie in die Patentschrift aufzunehmen. ...
§ 39 PatG (vom 01.04.2014) ... (3) Werden für die abgetrennte Anmeldung die nach den §§ 34, 35, 35a und 36 erforderlichen Anmeldungsunterlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der ...
§ 42 PatG (vom 18.08.2021) ... Genügt die Anmeldung den Anforderungen der §§ 34, 36 , 37 und 38 offensichtlich nicht, so fordert die Prüfungsstelle den Anmelder auf, die ...
§ 45 PatG ... den Anforderungen der §§ 34, 37 und 38 nicht oder sind die Anforderungen des § 36 offensichtlich nicht erfüllt, so fordert die Prüfungsstelle den Anmelder auf, die ...
Zitat in folgenden NormenPatentverordnung (PatV)
V. v. 01.09.2003 BGBl. I S. 1702; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 14.06.2022 BGBl. I S. 878
§ 3 PatV Form der Einreichung (vom 01.04.2019) ... Anmeldung (§ 34 des Patentgesetzes) und die Zusammenfassung ( § 36 des Patentgesetzes ) sind beim Deutschen Patent- und Markenamt schriftlich oder elektronisch einzureichen. ...
§ 13 PatV Zusammenfassung (vom 01.04.2019) ... Die Zusammenfassung nach § 36 des Patentgesetzes soll aus nicht mehr als 1.500 Zeichen bestehen. (2) In der Zusammenfassung kann auch ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
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