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Zitierungen von § 43 PatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 43 PatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 32 PatG (vom 18.08.2021)
... die Beurteilung der Patentfähigkeit der angemeldeten Erfindung in Betracht gezogen hat ( § 43 Absatz 1 ). Ist die Zusammenfassung (§ 36) noch nicht veröffentlicht worden, so ist sie ...
§ 35a PatG (vom 18.08.2021)
... von 15 Monaten nach diesem Zeitpunkt. (3) Ist für die Anmeldung ein Antrag nach § 43 Absatz 1 oder § 44 Absatz 1 gestellt worden, so kann die Prüfungsstelle den Anmelder auffordern, ...
§ 39 PatG (vom 01.04.2014)
... gilt nicht für die Gebühr nach dem Patentkostengesetz für die Recherche nach § 43 , wenn die Teilung vor der Stellung des Prüfungsantrags (§ 44) erklärt worden ist, ... worden ist, es sei denn, daß auch für die abgetrennte Anmeldung ein Antrag nach § 43 gestellt wird. (3) Werden für die abgetrennte Anmeldung die nach den §§ ...
§ 43 PatG (vom 18.08.2021)
... Zeitpunkt der Antrag nach § 44 eingegangen ist. Die für die Recherche nach § 43 gezahlte Gebühr nach dem Patentkostengesetz wird zurückgezahlt. (5) ...
§ 44 PatG (vom 18.08.2021)
... sieben Jahren nach Einreichung der Anmeldung. (3) Ist bereits ein Antrag nach § 43 gestellt worden, so beginnt das Prüfungsverfahren erst nach Erledigung des Antrags nach ... 43 gestellt worden, so beginnt das Prüfungsverfahren erst nach Erledigung des Antrags nach § 43 . Hat ein Dritter den Antrag nach Absatz 1 gestellt, so wird der Eingang des Antrags dem ... 1 gestellt, so wird der Eingang des Antrags dem Anmelder mitgeteilt. Im Übrigen ist § 43 Absatz 2 Satz 2 und 3, Absatz 3 und 5 entsprechend anzuwenden. (4) Erweist sich ein von einem Dritten gestellter ...
§ 59 PatG (vom 19.04.2018)
... in der Anhörung und übt insoweit das Hausrecht aus. (5) Im Übrigen sind § 43 Absatz 3 Satz 2 und die §§ 46 und 47 im Einspruchsverfahren entsprechend ...
§ 147 PatG (vom 18.08.2021)
... Absatz 2, § 23 Absatz 1, § 42 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, Satz 2 und Absatz 3 Satz 1 sowie § 43 Absatz 2 Satz 4 dieses Gesetzes in ihrer bis zum 1. April 2014 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (4) ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
DPMA-Verordnung (DPMAV)
V. v. 01.04.2004 BGBl. I S. 514; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt (ERVDPMAV)
Artikel 1 V. v. 01.11.2013 BGBl. I S. 3906; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 07.02.2022 BGBl. I S. 171
Sonstige
Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt und zur Änderung weiterer Verordnungen für das Deutsche Patent- und Markenamt
V. v. 01.11.2013 BGBl. I S. 3906
 
Zitat in folgenden Normen

Erstreckungsgesetz (ErstrG)
G. v. 23.04.1992 BGBl. I S. 938; zuletzt geändert durch Artikel 14 Abs. 2 G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 558
§ 11 ErstrG Recherche
... Beurteilung der Patentfähigkeit der Erfindung in Betracht zu ziehen sind (Recherche). § 43 Abs. 3 bis 6 und 7 Satz 1 des Patentgesetzes ist entsprechend ...

Gebrauchsmustergesetz (GebrMG)
neugefasst durch B. v. 28.08.1986 BGBl. I S. 1455; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
§ 7 GebrMG (vom 18.08.2021)
... nach Absatz 1 eingegangen, so gelten spätere Anträge als nicht gestellt. § 43 Absatz 4 Satz 2 und 3 des Patentgesetzes ist entsprechend anzuwenden. (5) Erweist sich ein von einem Dritten gestellter Antrag ...

Gesetz über internationale Patentübereinkommen
G. v. 21.06.1976 BGBl. 1976 II S. 649; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3914
Artikel III IntPatÜbkG Verfahren nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag (vom 01.05.2022)
... der Anmeldung in gleicher Weise, wie wenn beim Deutschen Patent- und Markenamt ein Antrag nach § 43 Abs. 1 des Patentgesetzes gestellt worden wäre. Eine Ermäßigung nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ...

Patentkostengesetz (PatKostG)
Artikel 1 G. v. 13.12.2001 BGBl. I S. 3656; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 30.08.2021 BGBl. I S. 4074
§ 13 PatKostG Anwendung der bisherigen Gebührensätze (vom 14.01.2019)
... Bei Prüfungsanträgen nach § 44 des Patentgesetzes und Rechercheanträgen nach § 43 des Patentgesetzes , § 11 des Erstreckungsgesetzes und § 7 des Gebrauchsmustergesetzes sind die bisherigen ...
§ 14 PatKostG Übergangsvorschriften aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes (vom 01.01.2014)
... nach § 44 des Patentgesetzes und Rechercheanträgen nach § 43 des Patentgesetzes, § 11 des Erstreckungsgesetzes und § 7 des Gebrauchsmustergesetzes ...
Anlage PatKostG (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2022)
... weiteren Anspruch um jeweils 30 311 200 Recherche ( § 43 PatG ) 300 Prüfungsverfahren (§ 44 PatG)  ... (§ 44 PatG) 311 300 - wenn ein Antrag nach § 43 PatG bereits ge- stellt worden ist 150 311 400 - wenn ein ... worden ist 150 311 400 - wenn ein Antrag nach § 43 PatG nicht gestellt worden ist 350 311 500 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes
G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1318, 2737
Artikel 1 PatEinsprVuPatGÄndG Änderung des Patentgesetzes (vom 07.12.2006)
... b) Folgender Absatz 4 wird angefügt: „(4) Im Übrigen sind § 43 Abs. 3 Satz 3 und die §§ 46 und 47 im Einspruchsverfahren entsprechend ...

Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes
G. v. 19.10.2013 BGBl. I S. 3830
Artikel 1 PatRÄndG Änderung des Patentgesetzes
... Beurteilung der Patentfähigkeit der angemeldeten Erfindung in Betracht gezogen hat (§ 43 Absatz 1)." 10. § 35 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... Monaten nach diesem Zeitpunkt. (3) Ist für die Anmeldung ein Antrag nach § 43 Absatz 1 oder § 44 Absatz 1 gestellt worden, so kann die Prüfungsstelle den Anmelder ... nicht gegeben sind (Absatz 2 Satz 1 Nr. 4, Satz 2)" gestrichen. 15. § 43 wird wie folgt gefasst: „§ 43 (1) Das Patentamt ermittelt auf ... 2)" gestrichen. 15. § 43 wird wie folgt gefasst: „§ 43 (1) Das Patentamt ermittelt auf Antrag den Stand der Technik, der für die ... Zeitpunkt der Antrag nach § 44 eingegangen ist. Die für die Recherche nach § 43 gezahlte Gebühr nach dem Patentkostengesetz wird zurückgezahlt. (5) Ist ein ... sieben Jahren nach Einreichung der Anmeldung. (3) Ist bereits ein Antrag nach § 43 gestellt worden, so beginnt das Prüfungsverfahren erst nach Erledigung des Antrags nach ... worden, so beginnt das Prüfungsverfahren erst nach Erledigung des Antrags nach § 43. Hat ein Dritter den Antrag nach Absatz 1 gestellt, so wird der Eingang des Antrags dem Anmelder ... 1 gestellt, so wird der Eingang des Antrags dem Anmelder mitgeteilt. Im Übrigen ist § 43 Absatz 2 Satz 2 und 3, Absatz 3 und 5 entsprechend anzuwenden. (4) Erweist sich ein ... aus." d) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5 und die Angabe „§ 43 Abs. 3 Satz 3" wird durch die Wörter „§ 43 Absatz 3 Satz 2" ersetzt. ... 5 und die Angabe „§ 43 Abs. 3 Satz 3" wird durch die Wörter „§ 43 Absatz 3 Satz 2" ersetzt. 19. In § 69 Absatz 1 ... b) In Absatz 6 werden die Wörter „in den Fällen der §§ 43 und 44" durch die Wörter „im Fall des § 44" ersetzt.  ... 2, § 23 Absatz 1, § 42 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, Satz 2 und Absatz 3 Satz 1 sowie § 43 Absatz 2 Satz 4 dieses Gesetzes in ihrer bis zum 1. April 2014 geltenden Fassung weiter ...
Artikel 2 PatRÄndG Änderung des Gebrauchsmustergesetzes
... Antrag nach Absatz 1 eingegangen, so gelten spätere Anträge als nicht gestellt. § 43 Absatz 4 Satz 2 und 3 des Patentgesetzes ist entsprechend anzuwenden. (5) Erweist sich ...

Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2521
Artikel 4 PatRMoG Änderung des Patentkostengesetzes
... jeweils auf das 1,5fache.   311.200 Recherche (§ 43 PatG) 250   Prüfungsverfahren (§ 44 PatG) ... 44 PatG)   311.300 - wenn ein Antrag nach § 43 PatG bereits ge- stellt worden ist 150 311.400 - wenn ein ... worden ist 150 311.400 - wenn ein Antrag nach § 43 PatG nicht gestellt worden ist 350 311.500 ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 204 10. ZustAnpV Änderung des Patentgesetzes
... 1, Absatz 6 Satz 1 und Absatz 8 Satz 1, § 35 Absatz 1 Nummer 2, § 41 Absatz 2, § 43 Absatz 8, § 63 Absatz 4 Satz 1, § 66 Absatz 2, § 68 Nummer 3, § 72 Satz 2 ...

Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Artikel 1 2. PatRMoG Änderung des Patentgesetzes
... „nach § 1a Absatz 1, § 2 oder § 2a Absatz 1" ersetzt. 21. § 43 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort ...