interne Verweise§ 61 PatG (vom 01.05.2022) ... des Antrags auf patentgerichtliche Entscheidung zugestellt hat. Im Übrigen sind die §§ 59 bis 62, 69 bis 71 und 86 bis 99 entsprechend anzuwenden. (3) Wird das Patent widerrufen ...
§ 123 PatG (vom 18.08.2021) ... Dies gilt nicht für die Frist 1. zur Erhebung des Einspruchs ( § 59 Abs. 1 ) und zur Zahlung der Einspruchsgebühr (§ 6 Abs. 1 Satz 1 des Patentkostengesetzes), ...
§ 132 PatG (vom 01.10.2009) ... Im Einspruchsverfahren (§§ 59 bis 62) erhält der Patentinhaber auf Antrag unter entsprechender Anwendung der §§ ... bietet. (2) Absatz 1 Satz 1 ist auf den Einsprechenden und den gemäß § 59 Abs. 2 beitretenden Dritten sowie auf die Beteiligten im Verfahren wegen Erklärung der ...
Zitat in folgenden NormenErstreckungsgesetz (ErstrG)
G. v. 23.04.1992 BGBl. I S. 938; zuletzt geändert durch Artikel 14 Abs. 2 G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 558
§ 12 ErstrG Prüfung erteilter Patente ... Patentgesetzes ist entsprechend anzuwenden. Gegen die Aufrechterhaltung kann Einspruch nach § 59 des Patentgesetzes erhoben werden. (4) Auf Patente im Sinne des Absatzes 1 ist § ...
Patentkostengesetz (PatKostG)
Artikel 1 G. v. 13.12.2001 BGBl. I S. 3656; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 30.08.2021 BGBl. I S. 4074
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren (EMöGG)
G. v. 08.10.2017 BGBl. I S. 3546
Gesetz zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes
G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1318, 2737
Artikel 1 PatEinsprVuPatGÄndG Änderung des Patentgesetzes (vom 07.12.2006) ... der Akten von abgetrennten Teilen eines Patents (§ 60)" gestrichen. 5. § 59 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: ... Antrags auf patentgerichtliche Entscheidung zugestellt hat. Im Übrigen sind die §§ 59 bis 62, 69 bis 71 und 86 bis 99 entsprechend anzuwenden." b) Die bisherigen ... „Dies gilt nicht für die Frist 1. zur Erhebung des Einspruchs (§ 59 Abs. 1) und zur Zahlung der Einspruchsgebühr (§ 6 Abs. 1 Satz 1 des ...
Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes
G. v. 19.10.2013 BGBl. I S. 3830
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