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Zitierungen von § 139 PatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 139 PatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16a PatG (vom 18.08.2021)
... die Zustellungen und die Rechtshilfe (§§ 126 bis 128), über die Rechtsverletzungen ( §§ 139 bis 141a, 142a und 142b), über die Klagenkonzentration und über die Patentberühmung ...
§ 140d PatG (vom 01.09.2008)
... bei einer in gewerblichem Ausmaß begangenen Rechtsverletzung in den Fällen des § 139 Abs. 2 auch auf Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen oder einen geeigneten Zugang zu ...
§ 142 PatG (vom 18.08.2021)
... wird. Die Art der Bekanntmachung ist im Urteil zu bestimmen. (7) Soweit nach § 139 Absatz 1 Satz 3 ein Unterlassungsanspruch ausgeschlossen ist, wird der Verletzer nicht nach den Absätzen 1, 2 ...
§ 145 PatG
... eine Klage nach § 139 erhoben hat, kann gegen den Beklagten wegen derselben oder einer gleichartigen Handlung auf Grund ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
G. v. 07.07.2008 BGBl. I S. 1191, 2070
Artikel 2 GEigDuVeG Änderung des Patentgesetzes
... der Inhaltsübersicht wird die Angabe „Neunter Abschnitt Rechtsverletzungen §§ 139 bis 142a" durch die Angabe „Neunter Abschnitt Rechtsverletzungen §§ 139 bis ... 139 bis 142a" durch die Angabe „Neunter Abschnitt Rechtsverletzungen §§ 139 bis 142b" ersetzt. 2. In § 16a Abs. 2 wird die Angabe „§§ 139 ... 139 bis 142b" ersetzt. 2. In § 16a Abs. 2 wird die Angabe „§§ 139 bis 141 und § 142a" durch die Angabe „§§ 139 bis 141a, 142a und ... Angabe „§§ 139 bis 141 und § 142a" durch die Angabe „§§ 139 bis 141a, 142a und 142b" ersetzt. 3. § 139 Abs. 1 und 2 wird wie folgt ... die Angabe „§§ 139 bis 141a, 142a und 142b" ersetzt. 3. § 139 Abs. 1 und 2 wird wie folgt gefasst: „(1) Wer entgegen den §§ 9 bis 13 ... bei einer in gewerblichem Ausmaß begangenen Rechtsverletzung in den Fällen des § 139 Abs. 2 auch auf Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen oder einen geeigneten Zugang zu ...

Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Artikel 1 2. PatRMoG Änderung des Patentgesetzes
... 115 Abs. 3" durch die Angabe „§ 115 Absatz 4" ersetzt. 36. Dem § 139 Absatz 1 werden die folgenden Sätze angefügt: „Der Anspruch ist ausgeschlossen, ... 142 werden die folgenden Absätze 7 und 8 angefügt: „(7) Soweit nach § 139 Absatz 1 Satz 3 ein Unterlassungsanspruch ausgeschlossen ist, wird der Verletzer nicht nach den Absätzen 1, 2 ...