... den Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen. § 6 Absatz 1 gilt entsprechend. (2) Nach dem Aufstieg führen sie im Schriftverkehr bis zu ihrer ...
... Anlass des Aufstiegs verliehen. Für Aufsteigerinnen und Aufsteiger nach Satz 1 gilt § 6 Absatz 1 entsprechend. (2) Nach dem Aufstieg führen sie im Schriftverkehr bis zu ihrer ...
... (7) Das Bundesministerium der Verteidigung kann Ausnahmen von den Fristen nach § 6 Absatz 3 zulassen, wenn besondere Umstände des Einzelfalls dies ...