Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Lärmkartierung (1. BImSchV34ÄndV k.a.Abk.)

V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1251 (Nr. 27); Geltung ab 01.07.2021
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Eingangsformel *



Auf Grund des § 47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:

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Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/367 der Kommission vom 4. März 2020 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Methoden zur Bewertung der gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm (ABl. L 67 vom 5.3.2020, S. 132).



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