Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Lärmkartierung (1. BImSchV34ÄndV k.a.Abk.)

V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1251 (Nr. 27); Geltung ab 01.07.2021
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Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Quartals in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. Juni 2021.



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