Eingangsformel - Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes (2. AgrarMSGÄndG k.a.Abk.)

Eingangsformel *



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


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Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette (ABl. L 111 vom 25.4.2019, S. 59).



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