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Artikel 5 - Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes (2. AgrarMSGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann den Wortlaut des Agrarorganisationen-und Lieferketten-Gesetzes in der vom 9. Juni 2021 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.



 

Zitierungen von Artikel 5 Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 2. AgrarMSGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. AgrarMSGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes
B. v. 24.08.2021 BGBl. I S. 4036
Bekanntmachung AgrarOLkGNB
... Grund des Artikels 5 des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1278 ) wird nachstehend der Wortlaut des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes unter seiner ...